Eigentlich müsste ich Anführungszeichen um die Überschrift setzen, weil ich den Vorgang nur aus der Presse (WAZ) kenne. Danach, vom Hörensagen:
Ein Internethändler hat vor dem OLG Düsseldorf Schadensersatz gegen einen Markenhersteller von Sanitärarmaturen erstritten. Der Hersteller wollte seine Produkte nur im Fachhandel vertrieben sehen und hat die hierfür erforderlichen Anreize über Rabatte gesetzt.
Dem Internethändler wurde am 13. November 2013 rund € 1 Mio. zugesprochen. Offenbar wegen überhöhter Einkaufspreise (€ 800.000 plus Zinsen), nicht wegen entgangenem Gewinn (weitere € 1,6 Mio. beantragt, insoweit abgewiesen). “Stärkung des Onlinehandels” (hier)? Wenn der Bericht in der WAZ stimmt, hat die Klägerin zu 2/3 verloren.
Das BKartA hatte ermittelt. Die Rabattgestaltung und anderweitige Vertragsklauseln führten nach Auffassung des Kartellamts zu einem kartellrechtswidrigen Ausschluss des Internethandels. Das Verfahren wurde nach Entfernung der einschlägigen Klauseln im Dezember 2011 eingestellt.