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Koalitionsvertrag 18. Legislaturperiode – Spurensuche Kartellrecht

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S. 17 (meine Hervorhebung):

Fairer Wettbewerb und der Schutz vor wettbewerbsverzerrenden Absprachen sind für das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft unabdingbar. Die Weiterentwicklung des Europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts ist maßgeblich für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas. Das Wettbewerbsrecht ist so zu optimieren, dass Wettbewerbsverstöße weitgehend ausgeschlossen sind.

Wir werden die Wirkungen der Regelungen der achten GWB-Novelle auswerten und weitere Schritte zur Straffung des behördlichen und gerichtlichen Verfahrens bei Kartellverstößen prüfen. Außerdem werden wir uns sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene für eine Stärkung der Kartellrechtsdurchsetzung einsetzen. Durch eine Reform des Kartellrechts werden wir die Möglichkeiten der betriebswirtschaftlichen Zusammenarbeit von Verlagen unterhalb der redaktionellen Ebene erleichtern. Damit wollen wir den Gefahren für die Pressevielfalt im Umbruch der digitalen Medienlandschaft begegnen.

S. 125:

Bei Bundesnetzagentur, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeskartellamt und Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird Verbraucherschutz gleichberechtigtes Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit.

S. 134 f.:

Unabhängige und vielfältige Medien sind Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie. Es ist deshalb erklärtes Ziel der Koalition, die Medienfreiheit, -vielfalt und - unabhängigkeit zu sichern. Die Digitalisierung und die damit einhergehende Konvergenz der Medien prägen die aktuelle Entwicklung der Medienwelt. Dabei soll nicht der Verbreitungsweg, sondern der Inhalt über das Regulierungsregime entscheiden. Deshalb unterstützt der Bund die Bemühungen der Länder um eine der Medienkonvergenz angemessene Medienordnung. In diesem Zusammenhang setzt sich die Koalition für eine im Anschluss an die Vorarbeit der Länder einzusetzende zeitlich befristete Bund-Länder-Kommission ein, um erforderliche Kompatibilitätsregeln und daran anknüpfende Anpassungen – zum Beispiel an den Schnittstellen Medienaufsicht, Telekommunikationsrecht und Wettbewerbsrecht – zu erarbeiten …

Es ist zu prüfen, inwieweit das Kartellrecht den aktuellen Entwicklungen im Sinne der Konvergenz anzupassen ist. Dabei darf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Medienunternehmen im internationalen Vergleich nicht beeinträchtigt werden.

Habe ich etwas übersehen?

Quelle.


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