Die Monopolkommission hat ihr TK-Sondergutachten Telekommunikation 2013: Vielfalt auf den Märkten erhalten (SG 66) veröffentlicht und darin ausführlich zu Fragen der Netzneutralität Stellung genommen (Abschnitt 5: “Volumentarife, Datendrosselung und Netzneutralität”). Rdnr. 149:
Die Monopolkommission rät von dem Erlass einer Netzneutralitätsverordnung zum jetzigen Zeitpunkt aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Eine solche Verordnung wäre ein starker Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Internet Service Provider sowie der Inhalte- und Diensteanbieter. Für einen solchen Eingriff gibt es gegenwärtig keinen Anlass, weil die Netzneutralität derzeit nicht in Gefahr scheint. Die Monopolkommission befürwortet eine Netzneutralität im weiteren Sinne, bei der Preis- und Qualitätsdifferenzierungen zugelassen sind, soweit sie auf sachlichen Kriterien beruhen und nicht diskriminierend gehandhabt werden. Das geltende Telekommunikations- und Wettbewerbsrecht hält ausreichend Instrumente bereit, Diskriminierungs- und Ausbeutungstatbestände wirksam zu bekämpfen. Gegen den Erlass einer Netzneutralitätsverordnung spricht zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch, dass die Europäische Kommission den Erlass von Vorgaben zur Netzneutralität plant. Nach Auffassung der Monopolkommission sollte der nationale Gesetzgeber vor dem Erlass einer Netzneutralitätsverordnung zunächst abwarten, ob und gegebenenfalls welche Vorgaben die Europäische Kommission zur Netzneutralität macht. Das Vorpreschen mit einer nationalen Regelung, die im Zweifel zu einem späteren Zeitpunkt an europäische Vorgaben anzupassen wäre, würde auch vor dem Hintergrund des Themas Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer mehr Schaden anrichten als Nutzen stiften.