Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne. Oder auch nicht. Über drei Anfänge war zu berichten.
- Das Bundeskartellamt hat sich neue Richtlinien für die Höhe von Kartellbußen gegeben. Das wird sich wahrscheinlich so ausgehen, dass – bei gleicher Kartellbeteiligung – große Unternehmen höhere Strafen bekommen, während kleine Unternehmen glimpflicher davonkommen. Die Amtspraxis wird’s zeigen. Aber wenn es einen Weg gab, das Bußgeldniveau trotz Grauzement zu halten oder zu heben, das Amt hat ihn bestimmt gefunden.
- Die EU-Kommission will mehr Zuständigkeiten in der Fusionskontrolle. Sie will nicht mehr nur den Erwerb der Kontrolle von Unternehmen über Unternehmen beaufsichtigen können. Auch Minderheitsbeteiligungen sollen erfasst sein. Vergleichbares gibt es in der EU nur in Deutschland, Österreich und Großbritannien. Das Wie ist noch offen – die Kommission hat drei Optionen präsentiert. Aber dass dies in der einen oder anderen Form kommen wird: Falls es nicht ein kollektives Aufbäumen gibt, dürfte das ziemlich sicher sein.
- Wahrscheinlich können Sie es nicht mehr hören – private enforcement, Geld für Kartellschäden. Aber an diesem Thema führte kein Weg vorbei: In Großbritannien steuert man auf ein Klagemodell zu, das in Kontinentaleuropa aus guten Gründen weitgehend verpönt ist, die opt-out class action. Bisher gibt es dazu nur einen Gesetzentwurf, aber der hat’s in sich, wie Peyer gezeigt hat. Über diese Art der Sammelklage wurde in Deutschland bisher so gesprochen, wie man über eine merkwürdige Krankheit am anderen Ende der Welt spricht. Vielleicht haben wir sie bald vor unserer Haustür.