… und mehr, z.B. zu internationalen Arbeitsgruppen, Verweisungen und Verfolgungsschwerpunkten: Der Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts für den Berichtszeitraum 2011/2012 ist erschienen.
Fusionskontrolle
Image may be NSFW.
Clik here to view.
2011/2012 gab es insgesamt sechs Untersagungen und zwei Freigaben mit Auflagen. Außerdem verbucht das Kartellamt insgesamt 20 Vorfeldfälle, worunter es Transaktionen versteht, die wegen seiner wettbewerblichen Bedenken nicht oder modifiziert angemeldet oder nach Anmeldung zurückgezogen worden seien. Dennoch zeigen die Fallzahlen, wie weit das Netz in Deutschland ausgeworfen ist.
Kartellbußen
2011 wurden Bußgelder i.H.v. € 162 Mio. vereinnahmt, 2012 waren es € 224 Mio. Hier zu den verhängten Bußgeldern:
Image may be NSFW.
Clik here to view.
Im Berichtszeitraum gingen 92 Bonusanträge beim Amt ein. Sie verteilten sich auf 29 (2011) bzw. 37 (2012) Bußgeldverfahren. Es gab 19 Durchsuchungen gegen 98 Unternehmen und in neun Wohnungen.
Was löst die Verfahren aus? Die Zahl der Kronzeugenanträge ist weiterhin hoch. Leider sagt der TB nicht, wie viele Fälle ohne Kronzeugenanträge aufgegriffen wurden (weil es offenbar so gut wie keine solche Fälle mehr gibt). Also weiterhin eine sich selbst erfüllende Prophezeihung: Man stellt einen Kronzeugenantrag aus Furcht vor Verfolgung, die es ohne Kronzeugenanträge so überhaupt nicht geben würde.
Image may be NSFW.
Clik here to view.
Compliance
Zu Compliance-Programmen sagt das Amt völlig zu Recht, dass sie über die rechtliche Schulung hinausgehen müssen, und Compliance könne (S. 32)
… – je nach Ausgestaltung und praktischer Durchführung – die Haftung der Konzern- bzw. Unternehmensleitung wegen Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG vermeiden.
Zu Unrecht fährt (leider auch) der Tätigkeitsbericht fort:
Eine darüber hinausgehende Berücksichtigung von Compliance-Bemühungen bei der Bußgeldbemessung ist hingegen nicht geboten und würde zudem durch die Gefahr der Belohnung ineffektiver und materiell nicht wirksamer Programme falsche Anreize setzen.
Clik here to view.
