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Rechtsanwälte – persönlicher Jahresüberschuss 2010

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Ich habe heute vor JurastudentInnen über Kartellrecht referiert. Wir kamen auf die Anwalterei zu sprechen. Der durchschnittliche Jahresgewinn der deutschen Anwaltschaft war unbekannt.

Aus den aktuellen BRAK-Mitteilungen (Eggert, STAR: Umsatz- und Einkommensentwicklung der Rechtsanwälte 1993 bis 2010, BRAK 4/2013, 154 - brutto, Vollzeit, ohne Anwaltsnotare, ausgewählte Kammern):

Konnten die befragten Vollzeit-Einzelanwälte in den alten Bundesländern ihre durchschnittlichen persönlichen Jahresüberschüsse 2008 gegenüber 2006 um 3,9 % (2.000 Euro) steigern, verzeichneten sie 2010 im Mittel eine Gewinnerhöhung um 7,5 % (4.000 Euro) und hatten somit einen Durchschnittsüberschuss von 57.000 Euro

Nachdem sich bei den ostdeutschen Einzelanwälten 2008 im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2006 die durchschnittlichen Überschüsse noch um 12,2 % (5.000 Euro) erhöht hatten, nahm ihr Jahresgewinn 2010 verglichen mit 2008 im Mittel nur um 4,3 % (2.000 Euro) zu. Damit erzielten sie 2010 einen Durchschnittsgewinn von 48.000 Euro

     

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