Viele Markenhersteller seien derzeit damit befasst, sagt das Bundeskartellamt, ihre selektiven Vertriebssysteme umzustellen und an die Gegebenheiten des Online-Vertriebs anzupassen, und ergänzt:
Soweit Hersteller konkrete Fragen zur wettbewerbskonformen Ausgestaltung ihrer Selektivsysteme haben, steht das Bundeskartellamt grundsätzlich auch für Gespräche und eine Prüfung dieser Vorschläge bereit.
Pressemitteilung BKartA, “Bundeskartellamt sieht Beschränkungen des Online-Vertriebs bei ASICS kritisch”, 28. April 2014 (meine Hervorhebung).