Wir hatten letzte Woche die Freude und Ehre, die Veranstaltung der Regionalgruppe Frankfurt der Studienvereinigung Kartellrecht zum Thema „Grundabsprache im Rahmen der Kartellverfolgung“ zu hosten. Die Einladung hatte nicht zu viel versprochen:
Die Rechtsfigur der Grundabsprache erlaubt die Zusammenfassung mehrerer kartellrechtlich relevanter Verhaltensweisen zu einer Bewertungseinheit … Während sie im Rahmen der Kartellverfolgung ein wichtiges Institut darstellt, um komplexe Kartellverstöße durch Verklammerung einzelner Verhaltensweisen handhabbar zu machen, sehen Kritiker darin nichts anderes als den von der Rechtsprechung aufgegebenen Fortsetzungszusammenhang in neuem Gewand.
Wir möchten das Thema aus rechtswissenschaftlicher, kartellbehördlicher und anwaltlicher Perspektive erörtern und freuen uns sehr, dass wir aus jedem Bereich eine Referentin beziehungsweise einen Referenten gewinnen konnten:
- Frau Dr. Frauke Rostalski wird mit einem Vortrag in das Thema einführen. Sie ist gegenwärtig Privatdozentin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Marburg. Ab 01.08.2018 ist sie Inhaberin der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln. Sie hat zu der Thematik in der Zeitschrift NZWiSt 10/2017 veröffentlicht.
- In der anschließenden Diskussion wird Frau Dr. Katrin Roesen, Referatsleiterin der Sonderkommission Kartellbekämpfung beim Bundeskartellamt, die kartellbehördliche Sicht der Dinge schildern. Herr Dr. Jürgen Beninca, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Jones Day … wird die anwaltliche Sichtweise vertreten.
Frau Rostalski hat Ihre Powerpoint freundlicherweise zur Verfügung gestellt:
Die Diskussion war interessant. Ich habe mir vorgenommen, an solchen Veranstaltungen in Zukunft wieder regelmäßig teilzunehmen, da sie offenbar eine Marktlücke schließen.