Am 1. Januar 1958 trat das GWB in Kraft (die Fusionskontrolle kam erst mit der 2. Novelle 1973). Angesichts des steten Stroms von Selbstbeglückwünschungen zum 60sten lohnt sich ein Blick in den historischen Gesetzestext. Richtig, um das Kartellverbot wurde gerungen; Stichwort „[Fritz] Berg-Predigten“ (siehe FAZ von heute). Aber auch richtig, wenn das GWB das Grundgesetz der freiheitlichen Wirtschaftsordnung war etc. etc., war es um diese jene Wirtschaftsordnung nicht gut bestellt im Jahre 1958. Hier also BGBl I 1957 Nr. 41 (9. August 1957).
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